Wasserfall Wildwasser
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Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Rotenburg

Das Schutzkonzept zu sexualisierter Gewalt für alle Ev.-luth. kirchlichen Institutionen im Kirchenkreis Rotenburg ist in Kraft getreten.

In einem Schutzkonzept werden klar geltende Verhaltenregeln, Orientierungshilfen und zu befolgende Handlungsschritte bei Verdacht von Mitarbeitenden festgehalten. Dabei soll vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit des Kirchenkreises mit Schulungen sensibilisiert werden.

Eine Steuerungsgruppe hat ein Jahr daran gearbeitet - mit den Schulungen wurden schon 100 Menschen erreicht.

Am 19.09.2023 hat die Synode des Ev.-luth. Kirchenkreises Rotenburg ihr Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt verabschiedet. Der Ev.-luth. Kirchenkreis Rotenburg hat dazu eine Steuerungsgruppe mit dem Superintendenten, dem Vorsitzenden der Kirchenkreissynode, dem Kirchenkreisjugenddiakon, der Mitarbeitendenvertretung und der Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes gebildet.

Im Herbst 2022 konnten wir aus Mitteln des Niedersächsischen Wohlfahrtsförderungsgesetzes die Kulturanthropologin und Sexualpädagogin Friederike Freundlieb als Fachkraft für Schutzkonzepte gewinnen. Sie hat wesentlichen Anteil an den starken Formulierungen im Schutzkonzept und stand dabei in engem Ausstausch mit der Fachstelle "Sexualisierte Gewalt" der Landeskirche Hannovers.

Frau Freundlieb führt die Fortbildungsveranstaltungen zur Prävention sexualisierter Gewalt durch und begleitet die Einrichtungen des Diakonischen Werkes, die Gemeinden und andere Einrichtungen des Kirchenkreises im Prozess bei ihrer eigenen Schutzkonzeptentwicklung. Stand 19.09.2023 wurden bereits in 9 Schulungen 100 Personen aus Kirchenvorständen, Pastor:innen, Diakonisches Werk, Kinderkirche, Pfarramtssekretär:innen sowie Chorleitende und Unterrichtende in Instrumentalmusik fortgebildet.

Die Gemeinden und Einrichtungen im Kirchenkreis sollen Orte der Achtsamkeit und Kompetenz in Bezug auf sexualisierte Gewalt und grenzwahrendes Miteinander sein. Unter anderem werden im Schutzkonzept kompetente Ansprechpartner:innen, Kommunikations- und Handlungswege sowie der Verhaltenskodex und eine Selbstverpflichtungserklärung definiert.

Die Landeskirche Hannovers hat entschieden, dass bis Ende 2024 alle kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen spezifische Schutzkonzepte entwickeln müssen.