Manchen Menschen fällt es schwer sich Hilfe zu holen. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen in Bezug auf sexualisierte Gewalt und unser Beratungsangebot, um diesen ersten Schritt etwas leichter zu machen:
Sexualisierte Gewalt ist körperliche und psychische Gewalt in Form von sexuellen Grenzüberschreitungen. Damit sind sowohl verbale Belästigung, also zum Beispiel unangenehme Kommentare und sogenanntes Cat-Calling, aber auch ungewollte Berührungen gemeint.
In den meisten Fällen geht es den Täter*innen dabei um das Erleben von Macht, weshalb man von sexualisierter Gewalt spricht.
Dabei nutzen sie oft das Vertrauen der Betroffenen aus, weshalb sexualisierte Gewalt am häufigsten im sozialen Nahbereich auftritt. Das sind Familie, Freunde und andere Bekannte. Sexualisierte Gewalt kann jede Person unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Bildungsniveau betreffen.
Wichtig:
- Oft werden sexualisierte Grenzüberschreitungen klein geredet. Dann kommen Sprüche wie "Das war doch nur Spaß!", "Stell dich nicht so an!" etc. ABER: Jede Person setzt die eigenen Grenzen selbst und diese müssen von allen respektiert werden!
- Nur weil Deine Freunde etwas gut finden, heißt das nicht, dass Du es auch gut finden und tolerieren musst!
- Wenn Du Dir unsicher bist, ob das was Dir passiert ist oder das was Du gesehen hast in Ordnung war, melde Dich! Du darfst Dir Hilfe holen!
- Das Thema sexualisierte Gewalt verunsichert oft und ist ein Problem unserer gesamten Gesellschaft. Wir wollen helfen, Sicherheit im Umgang mit Grenzüberschreitungen zu geben und sind als erste Anlaufstelle ersteinmal für alle da!
Man sieht es keinem Menschen an, dass er oder sie andere missbraucht. Sexualisierte Gewalt gibt es unabhängig von Bildungsstand, ethnischer Herkunft oder Hautfarbe in jeder sozialen Schicht. Täter und Täterinnen stammen in den meisten Fällen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen oder aus der Familie selbst. Die Täter und Täterinnen sind den Betroffenen also häufig bekannt und genießen möglicherweise sogar tiefes Vertrauen. Im Verlauf nutzen viele Täter und Täterinnen Schweigegebote, Schuldzuweisungen, Drohungen und Bestechungen, um Betroffene gefügig zu machen. Häufig treten sie dabei wie „Menschen mit zwei Gesichtern“ auf und wirken auf ihr Umfeld freundlich, harmlos oder sogar hilfsbereit.
Als Motiv ist selten eine sexuelle Neigung verantwortlich. Pedosexualität findet sich nur bei ca. 3% aller Täter*innen. Die überwiegende Mehrheit begeht die sexuellen Übergriffe aufgrund von Machtphantasien und Kontrollauslebungen.
Bei sexuellen Erfahrungen gilt grundsätzlich: Sexualität macht Spaß. Anfangs kann es sein, dass Du aufgeregt bist, unsicher oder Angst hast, etwas zu machen oder auszuprobieren und Dich und den anderen sexuell näher kennen zu lernen. Wenn Du mit Dir und Deinem/r Partner/in geduldig und respektvoll bist, ist Sexualität ein Erlebnis, das ihr beide genießen könnt.
Bei sexualisierten Übergriffen - die in jedem Fall eine Form von Gewalt darstellen und nicht als Sexualität missverstanden werden dürfen! - hat nur der/die Täter*in subjektiv positive Gefühle. Manchmal versuchen Täter oder Täterinnen, den Betroffenen einzureden, dass das, was sie tun oder wozu sie Betroffene bewegen, auch für diese schön sei. In manchen Fällen erleben Betroffene tatsächlich (ungewollt) Lustgefühle. Es handelt sich trotzdem um eine Form sexualisierter Gewalt. Meist schämen sich Betroffene hinterher umso mehr und leiden unter Schuldgefühlen. Dabei trägt allein der Täter oder die Täterin die Schuld und Verantwortung für den Übergriff!
Wenn Du lernst, Deine Gefühle ernst zunehmen, - also auf Dein Bauchgefühl zu hören - kannst du sexuelle Grenzüberschreitungen eher bemerken und richtig einordnen. Falls es Dir eher schwer fällt Deine Gefühle zu deuten oder für richtig zu erachten, gibt es dafür verschiedene Angebote zur Stärkung Deiner sozialen Kompetenz und Achtsamkeit. Im Zweifelsfall ist es immer erlaubt sich zunächst aus einer unklaren oder sogar unangenehmen Situation herauszuziehen, in Ruhe darüber nachzudenken und dann erst zu Handeln!
Niemand muss für Aufmerksamkeit, Freundlichkeit oder Liebe mit sexuellen Handlungen „bezahlen“.
Leider ist es nicht garantiert, dass Täter oder Täterinnen sich danach richten und ausgesprochene Grenzen akzeptieren. Manchmal werden Menschen, die sich trauen „Nein“ zu sagen, als verklemmt oder feige beschimpft und möglicherweise riskieren sie damit soziales Ansehen zu verlieren. Dies kommt Dir vielleicht bei einem Familienmitglied oder anderen vertrauten Person erst einmal besonders schwierig und beängstigend vor, doch auch hier gilt: Hör auf Dein Gefühl! Auch Menschen im engsten Beziehungskreis müssen Deine Grenzen achten und respektieren.
In jedem Fall ist es Dein Recht, Dich abzugrenzen, in Sicherheit zu bringen und Dir Hilfe bei einer Vertrauensperson oder einer Beratungsstelle zu holen!
Zunächst vereinbaren wir einen Termin. Dadurch können wir uns genug Zeit für Deine Fragen und Anliegen nehmen. Du entscheidest, ob das Gespräch per Telefon, Video oder in Person stattfinden soll.
Im Gespräch bieten wir Dir einen ruhigen, wertfreien Raum, in dem ersteinmal alle Themen Platz haben, über die Du sprechen möchtest. Gemeinsam versuchen wir dann Lösungen zu erarbeiten und schauen, welche Hilfen und nächste Schritte für Dich sinnvoll erscheinen.
Da jeder Mensch und jede Situation anders ist, beraten wir auch entsprechend individuell.
Unser Beratungsangebot bei Wildwasser:
- ist für Dich kostenlos!
- ist auf Wunsch auch anonym!
- ist konfessions-unabhängig!
- ist niedrigschwellig und klientenzentriert - Alles kann, nichts muss!
- ersetzt keine Therapie!
- ist parteilich. Das bedeutet, dass wir keine Täter*innen Beratung machen und auch keine Aufklärungsarbeit betreiben.
- richtet sich auch an Personen, die einen Übergriff nur vermuten.
Nein, anders als bei einem Anzeigeverfahren bei der Polizei musst Du uns nichts von dem Übergriff erzählen.
Unser Fokus liegt auf Deinen aktuellen Bedürfnissen, also werden auch nur Themen besprochen, über die Du reden möchtest.
Alles kann, nichts muss!
Wir befürworten alles, was Dir Sicherheit gibt. Wenn Du eine Begleitperson zum Erstgespräch mitnehmen möchtest, ist das vollkommen okay.
Ja, wir haben die Möglichkeit eine Dolmetscherin in den meisten Sprachen für den Beratungstermin zu organisieren. Dafür müssen wir nur rechtzeitig Bescheid wissen, um welche Sprache es sich handelt.
Wir unterstehen der allgemeinen Schweigepflicht! Alle persönlichen Daten und Unterlagen werden nicht an Dritte weitergegeben und auch nicht mit Personen außerhalb des Beratungsteams besprochen.
Mittels einer Schweigepflichtentbindung kannst du es uns erlauben, dass wir uns mit einer anderen Stelle (bspw. Ärztinnen und Ärzten oder Therapeutinnen und Therapeuten) austauschen, falls dies einmal notwendig oder sinnvoll sein sollte.
Nein. Im Sozialgesetzbuch ist seit 2011 das Recht auf Beratung für Kinder und Jugendliche festgehalten. Unsere Schweigepflicht gilt also auch für minderjährige Personen, die sich bei uns Rat suchen.
§ 8 SGB VIII (3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten [...]
Nein, leider sind wir nur drei Fachkräfte mit je einer halben Stelle und können daher keine festen Sprechzeiten anbieten. Allerdings ist die Beratungsstelle, außerhalb von Feiertagen und Urlaubszeiten, immer von Montag bis Freitag bestetzt.
Es kann vorkommen, dass wir nicht ans Telefon gehen können, weil wir uns derzeit in einem Beratungsgespräch befinden oder außer Haus sind, um z. B. Fortbildungen oder einen Präventionskurs zu geben. Solltest Du uns nicht erreichen können, hinterlasse uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder nutze unser Kontaktformular auf dieser Webseite. Wir melden uns dann so bald wie möglich zurück.
Schließungszeiten der Beratungsstelle, beispielsweise während der Weihnachtszeit, sind per Ansage auf dem Anrufbeantworter.
Benötigst Du akut Hilfe?
Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 0800 0116 016 und das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch unter 0800 2255 530 sind 24/7 erreichbar.
In diesem Video, bereitgestellt auf der Homepage des Frauennotruf Frankfurt, geht es um "digitale Gewalt".
Es handelt sich dabei um eine Straftat, nicht etwa ein "Kavaliersdelikt". Oft entstehen vergleichbare Situationen wie im Video aus einer Gedankenlosigkeit oder Naivität heraus. Manchmal ist digitale Gewalt aber auch eine gezielte Abwertung oder Rufschädigung der betroffenen Person.
Meist wird vor Bildaufnahmen nicht besprochen, was hinterher damit gemacht werden darf. Viele Menschen gehen oft stillschweigend davon aus, dass Fotos etc. privat bleiben. Um dich zu schützen, solltest du im Vorfeld für dich klären, ob du mit Aufnahmen generell einverstanden bist. Dein Einverständnis beinhaltet NIEMALS automatisch die Erlaubnis zur Weitergabe deiner Bilder/Videos. Es ist hilfreich, dies deutlich anzusprechen.
Solltest Du von Grenzüberschreitungen in digitaler Form betroffen sein, so ist es sinnvoll, die entsprechenden E-Mails etc. zu speichern (als Beweismittel), jedoch keinesfalls in irgendeiner Form darauf zu antworten. Das unerlaubte Herstellen von Fotografien oder Videos (also ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis) oder die Weitergabe an Dritte/Veröffentlichung dieses Bildmaterials stellt nach § 201a StGB eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs dar und wird mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen belegt.
Video-Clip auf www.frauennotruf-frankfurt.de anzeigen
K.O.-Tropfen ...
... sind farblos, geruchs- und geschmacksneutral.
... verursachen Symptome von Schwindel und Übelkeit bis zur Bewusstlosigkeit.
... verursachen auch Erinnerungslücken.
... sind je nach Substanz im Blut von sechs Stunden bis zu drei Tage nachweisbar.
... werden Getränken beigemischt.
Zu deinem Schutz kann wichtig sein ...
... achte auf dein Getränk und lass es im Zweifelsfall stehen.
... wenn du dich unwohl fühlst oder dir schlecht ist, sprich Freunde und/oder Personal an.
... wenn dir etwas komisch vorkommt, ist es immer o. k. zu gehen (am besten zu zweit).
... wenn du einen Filmriss hast und/oder blaue Flecken, Verletzungen o. ä., die du nicht einordnen kannst, vertraue dich jemandem an.
... wenn du vermutest, unter K.O.-Tropfen vergewaltigt worden zu sein, wende dich möglichst schnell an eine Beratungsstelle oder eine Ärzt*in deines Vertrauens. Du kannst dich auch an das Netzwerk ProBeweis wenden.
Interaktives Video
... mit freundlicher Genehmigung durch Frau Christina Perincioli.
SAVE SELMA zeigt stellvertretend für Mädchen und Jungen die Situation eines sexuell missbrauchten Mädchens. Du kannst Selma auf ihrem Gang durch die Institutionen bei der Suche nach Hilfe begleiten und entscheiden, wo sie hingehen soll. So lernst du über Selma deine Rechte und Möglichkeiten kennen, wirst auf Frustrationen vorbereitet und kannst Unsicherheiten vor unbekannten Ämtern und Behörden abbauen.
Stellvertretend lernst du, wie es Selma geht und mit ihren Gefühlen von Hoffnungslosigkeit und Schuld umzugehen. Du kannst verschiedene Aufarbeitungsstrategien ausprobieren und in die Rolle der Helfenden hineinwachsen.