Wasserfall Wildwasser
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Manchen Menschen fällt es schwer sich Hilfe zu holen. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen in Bezug auf sexualisierte Gewalt und unser Beratungsangebot, um diesen ersten Schritt etwas leichter zu machen:
 

Sexualisierte Gewalt ist körperliche und psychische Gewalt in Form von sexuellen Grenzüberschreitungen. Damit sind sowohl verbale Belästigung, also zum Beispiel unangenehme Kommentare und Sprüche, aber auch ungewollte Berührungen gemeint. Das bedeutet zum Beispiel, dass man jemanden anfassen sollte oder von jemandem angefasst wurde, obwohl man das nicht wollte. Bei sexuellen Übergriffen kann es sich auch um Vergewaltigungen handeln, das bedeutet, dass eine Person gegen deinen Willen mit dir Sex hatte. Bei sexualisierter Gewalt kann es sich um einmalige oder sich wiederholende Übergriffe handeln.
In den meisten Fällen geht es den Täter*innen dabei um das Erleben von Macht, weshalb man von sexualisierter Gewalt spricht.
Sexualisierte Gewalt tritt am häufigsten im sozialen Nahbereich auf, das heißt im familiären Umfeld oder im weiteren Freundes- und Bekanntenkreis, und kann jede Person unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Bildungsniveau betreffen.

Beispiele:

  • Ein Lehrer küsst flüchtig eine Schülerin, als sie alleine im Klassenraum sind, und sagt:“ Du kannst es noch auf eine Vier schaffen, wenn Du ein bisschen mehr Interesse zeigst.“
  • Eine Großmutter fotografiert den 14-Jährigen Enkel nackt. Er mag das nicht, traut sich aber nicht, es der Großmutter zu sagen.
  • Ein 16-Jähriger drängt seine gerade 14 Jahre alt gewordene Freundin, mit ihm zu schlafen. Sie hatte vorher immer zu ihm gesagt, dass Sex unter 14 Jahren verboten sei.

Man sieht es keinem Menschen an, dass er andere missbraucht. Sexualisierte Gewalt gibt es unabhängig von Bildungsstand, ethnischer Herkunft oder Hautfarbe in jeder sozialen Schicht. Täter und Täterinnen stammen in den meisten Fällen aus dem Umfeld der Familie oder aus der Familie selbst. Die Täter und Täterinnen sind den Betroffenen also häufig bekannt und genießen bei Kindern und Jugendlichen möglicherweise sogar tiefes Vertrauen.

Nur in relativ seltenen Fällen (ca. 5-10%) sind die Täter*innen Fremde. Untersuchungen haben gezeigt, dass Mädchen vorwiegend sexualisierte Übergriffe durch Familienmitglieder erleiden, Jungen eher durch Bekannte oder Fremde. Allerdings wird allgemein davon ausgegangen, dass sich viele männliche Betroffene aufgrund von Scham und Stigmatisierung nie anvertrauen. Die Dunkelziffer kann also deutlich anders aussehen. Bei den Tätern und Täterinnen handelt es sich bei der Mehrheit um Männer und 10-20% um Frauen. Wobei auch hier vermutet wird, dass häufig Täterinnen aus verschiedenen Gründen nicht benannt werden.

Bei Kindern und Jugendlichen suchen die Täter und Täterinnen  gezielt die Nähe zu ihren Opfern und versuchen sie auf unterschiedliche Arten von sich abhängig zu machen. Häufig treten sie dabei wie „Menschen mit zwei Gesichtern“ auf. Auf den ersten Blick können sich Täter und Täterinnen gut mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen und bringen viel Verständnis für deren Wünsche und Bedürfnisse auf. Dieses Interesse und Interessant-Sein nutzen übergriffige Menschen auf der anderen Seite aus. Je besser sie das Kind oder den Jugendlichen kennen, desto eher wissen sie, wie sie das Mädchen/den Jungen für ihre Absichten gewinnen können, ohne dass er/sie zunächst etwas merkt. Übliche Strategien und Tricks von Tätern und Täterinnen sind, so zu tun „als ob“, d.h. z. B. so zu tun, als handle es sich um ein Spiel und wer nicht mitmacht, wird als Spielverderber beschimpft. Oder Täter oder Täterinnen tun, als ob sie sich Sorgen um die Gesundheit von Kindern machten und untersuchend helfen wollten. Oder aber Täter oder Täterinnen versuchen den Betroffenen einzureden, dass diese, wenn sie „mitmachen“, etwas Gutes für andere Kinder tun würden.

Übergriffige Menschen locken ihre Opfer nach und nach in die Falle, indem sie sie immer mehr dahin bringen zu glauben, dass sie das, was Täter oder Täterinnen von ihnen verlangen, doch auch selbst wollten und damit selbst Schuld an dem Erlittenen seien. Die Beziehung wird zunehmend sexualisiert und Grenzen aufgeweicht. Täter oder Täterinnen geht es dabei in den meisten Fällen nicht um ihre sexuellen Vorlieben, sondern um das Erleben von Macht. Missbraucher oder Missbraucherinnen verneinen oder ignorieren oft, dass ihre Art von Beziehung und die sexuellen Handlungen für den betroffenen Mensch absolute Grenzüberschreitungen sind und mit Scham, Verwirrung und Verletztheit einhergehen.

Es wirkt also oft ein enormer Druck auf die betroffenen Menschen, was verhindern kann, dass sie sich anvertrauen und Hilfe holen.

Wie kann ich einschätzen, ob eine sexuelle Erfahrung in Ordnung ist? Grundsätzlich gilt: Sexualität macht Spaß. Anfangs kann es sein, dass du aufgeregt bist, unsicher oder Angst hast, etwas zu machen oder auszuprobieren und dich und den anderen sexuell näher kennen zu lernen. Wenn du mit dir und deinem Freund/deiner Freundin geduldig bist, ist Sexualität ein Erlebnis, dass ihr beide genießen könnt.

Bei sexualisierten Übergriffen, die in jedem Fall eine Form von Gewalt darstellen und nicht als Sexualität missverstanden werden dürfen, hat nur der Missbraucher oder die Missbraucherin subjektiv positive Gefühle. Manchmal versuchen Täter oder Täterinnen, den Betroffenen einzureden, dass das, was sie tun oder wozu sie Betroffene bewegen, auch für diese schön sei. In manchen Fällen erleben Betroffene zunächst tatsächlich Lustgefühle. Es handelt sich trotzdem um eine Form sexualisierter Gewalt. Meist schämen sich Betroffene hinterher umso mehr und leiden unter Schuldgefühlen. Dabei trägt allein der Täter oder die Täterin die Schuld und Verantwortung für den Übergriff! Was sexuell Übergriffige tun ist verwirrend, beschämend, manchmal zum Verzweifeln. Oder aber die Gefühle werden abgestellt und nicht mehr wahrgenommen.

Wenn du gelernt hast, deine Gefühle ernst zunehmen - also auf dein Bauchgefühl zu hören - und für wichtig zu halten, kannst du sexuelle Missbrauchshandlungen eher bemerken und einordnen. Falls es dir eher schwer fällt deine Gefühle zu deuten, gibt es dafür verschiedene Angebote zur sozialen Kompetenz und Achtsamkeit. Im Zweifelsfall ist es immer erlaubt sich zunächst aus einer unklaren oder sogar unangenehmen Situation herauszuziehen, in Ruhe darüber nachzudenken, wie man dazu steht und dann erst zu Handeln.

Niemand muss für Aufmerksamkeit, Freundlichkeit oder Liebe mit sexuellen Handlungen „bezahlen“.

Leider ist es nicht garantiert, dass Täter oder Täterinnen sich danach richten und ausgesprochene Grenzen akzeptieren. Manchmal werden Menschen, die sich trauen „Nein“ zu sagen, als verklemmt oder feige beschimpft und möglicherweise riskieren sie damit die Sympathie des Täters oder der Täterin zu verlieren. Dies kommt dir vielleicht bei einem Familienmitglied oder anderen vertrauten Person erst einmal besonders schwierig und beängstigend vor, doch auch hier gilt: Hör auf dein Gefühl! Auch Menschen im engsten Beziehungskreis müssen deine Grenzen achten und respektieren.

In jedem Fall ist es dein Recht, dich abzugrenzen, in Sicherheit zu bringen und dir Hilfe bei einer Vertrauensperson oder einer Beratungsstelle zu holen.

Beratungsstellen zum Thema sexualisierte Gewalt bieten kostenfreie, auf Wunsch auch anonyme Hilfe für Frauen, Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen an. Gemeinsam mit den Betroffenen und/oder Bezugspersonen suchen die Beraterinnen nach einem Weg zum Schutz des Kindes/Jugendlichen und überlegen erste hilfreiche Schritte. Wir bieten dabei einen wertfreien Raum an, der individuell je nach Bedarf gestaltet werden kann. Beispielsweise kann es in der Beratung darum gehen, einen anderen Umgang mit möglichen Folgeerscheinungen des Übergriffs zu erarbeiten, um wieder unbeschwerter leben zu können.

Zunächst wird ein Termin vereinbart, damit das Anliegen genug Zeit und Ruhe bekommt. Und dann telefonisch, online oder persönlich gemeinsam geschaut, wie die Situation ist, welche Bedürfnisse vorliegen und welche Schritte als hilfreich erscheinen.

Unser Beratungsangebot bei Wildwasser:

  • ist an die Bedürfnisse des/der Ratsuchenden orientiert.
  • ist konfessions-unabhängig.
  • ist niedrigschwellig - alles kann, nichts muss.
  • ersetzt keine Therapie.
  • bietet einen ruhigen, geschützten Raum, wo Platz für alle Themen des/der Ratsuchenden ist.
  • ist begleitend. Hier kann gemeinsam sortiert, erarbeitet werden, was für die/den Ratsuchende/n hilfreich ist.
  • ist parteilich. Das bedeutet, dass wir keine Täter*innen Beratung machen und auch keine Aufklärungsarbeit betreiben.
  • richtet sich auch an Personen, die einen Übergriff nur vermuten.


Nein, anders als bei einem Anzeigeverfahren bei der Polizei musst du in der Beratung nichts von dem Übergriff erzählen.
Unser Fokus liegt auf den aktuellen Bedürfnissen der ratsuchenden Person, also werden auch nur Themen besprochen, über die du reden möchtest.
 

Wir befürworten alles, was Betroffenen Sicherheit gibt. Wenn der/die Betroffene eine Begleitperson zum Erstgespräch mitnehmen möchte, ist das vollkommen okay.

Ja, wir haben die Möglichkeit eine Dolmetscherin in den meisten Sprachen für den Beratungstermin zu organisieren. Dafür müssen wir nur rechtzeitig Bescheid wissen, um welche Sprache es sich handelt.

Wir unterstehen der allgemeinen Schweigepflicht! Alle persönlichen Daten und Unterlagen werden nicht an Dritte weitergegeben und auch nicht mit Personen außerhalb des Beratungsteams besprochen.

Mittels einer Schweigepflichtentbindung kannst du es uns erlauben, dass wir uns mit einer anderen Stelle (bspw. Ärztinnen und Ärzten oder Therapeutinnen und Therapeuten) austauschen, falls dies einmal notwendig oder sinnvoll sein sollte.

Da wir nur drei Fachkräfte mit je einer halben Stelle sind, können wir leider keine festen Sprechzeiten anbieten. Allerdings ist die Beratungsstelle, außerhalb von Feiertagen und Urlaubszeiten, immer von Montag bis Freitag bestetzt.

Es kann vorkommen, dass wir nicht ans Telefon gehen können, weil wir uns derzeit in einem Beratungsgespräch befinden oder außer Haus sind, um z. B. Fortbildungen oder einen Präventionskurs zu geben. Sollten Sie uns nicht erreichen können, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf dieser Webseite. Wir melden uns dann so bald wie möglich zurück.

Schließungszeiten der Beratungsstelle, beispielsweise während der Weihnachtszeit, entnehmen Sie der Ansage auf dem Anrufbeantworter.

Benötigen Sie akut Hilfe?

Kontaktieren Sie in diesem Fall das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 0800 0116 016, das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch unter 0800 2255 530 oder Ihren Arzt.

In diesem Video, bereitgestellt auf der Homepage des Frauennotruf Frankfurt, geht es um "digitale Gewalt".

Es handelt sich dabei um eine Straftat, nicht etwa ein "Kavaliersdelikt". Oft entstehen vergleichbare Situationen wie im Video aus einer Gedankenlosigkeit oder Naivität heraus. Manchmal ist digitale Gewalt aber auch eine gezielte Abwertung oder Rufschädigung der betroffenen Person.

Meist wird vor Bildaufnahmen nicht besprochen, was hinterher damit gemacht werden darf. Viele Menschen gehen oft stillschweigend davon aus, dass Fotos etc. privat bleiben. Um dich zu schützen, solltest du im Vorfeld für dich klären, ob du mit Aufnahmen generell einverstanden bist. Dein Einverständnis beinhaltet NIEMALS automatisch die Erlaubnis zur Weitergabe deiner Bilder/Videos. Es ist hilfreich, dies deutlich anzusprechen.

Solltest Du von Grenzüberschreitungen in digitaler Form betroffen sein, so ist es sinnvoll, die entsprechenden E-Mails etc. zu speichern (als Beweismittel), jedoch keinesfalls in irgendeiner Form darauf zu antworten. Das unerlaubte Herstellen von Fotografien oder Videos (also ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis) oder die Weitergabe an Dritte/Veröffentlichung dieses Bildmaterials stellt nach § 201a StGB eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs dar und wird mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen belegt.

Video-Clip auf www.frauennotruf-frankfurt.de anzeigen

K.O.-Tropfen ...

... sind farblos, geruchs- und geschmacksneutral.

... verursachen Symptome von Schwindel und Übelkeit bis zur Bewusstlosigkeit.

... verursachen auch Erinnerungslücken.

... sind je nach Substanz im Blut von sechs Stunden bis zu drei Tage nachweisbar.

... werden Getränken beigemischt. 

 

Zu deinem Schutz kann wichtig sein ...

... achte auf dein Getränk und lass es im Zweifelsfall stehen.

... wenn du dich unwohl fühlst oder dir schlecht ist, sprich Freunde und/oder Personal an.

... wenn dir etwas komisch vorkommt, ist es immer o. k. zu gehen (am besten zu zweit).

... wenn du einen Filmriss hast und/oder blaue Flecken, Verletzungen o. ä., die du nicht einordnen kannst, vertraue dich jemandem an.

... wenn du vermutest, unter K.O.-Tropfen vergewaltigt worden zu sein, wende dich möglichst schnell an eine Beratungsstelle oder eine Ärzt*in deines Vertrauens. Du kannst dich auch an das Netzwerk ProBeweis wenden.

Interaktives Video

... mit freundlicher Genehmigung durch Frau Christina Perincioli.

www.save-selma.de

SAVE SELMA zeigt stellvertretend für Mädchen und Jungen die Situation eines sexuell missbrauchten Mädchens. Du kannst Selma auf ihrem Gang durch die Institutionen bei der Suche nach Hilfe begleiten und entscheiden, wo sie hingehen soll. So lernst du über Selma deine Rechte und Möglichkeiten kennen, wirst auf Frustrationen vorbereitet und kannst Unsicherheiten vor unbekannten Ämtern und Behörden abbauen.

Stellvertretend lernst du, wie es Selma geht und mit ihren Gefühlen von Hoffnungslosigkeit und Schuld umzugehen. Du kannst verschiedene Aufarbeitungsstrategien ausprobieren und in die Rolle der Helfenden hineinwachsen.